Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus:
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Luchstraße im
Abschnitt von der Schützenstraße bis zur Rouanetstraße und
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Rouanetstraße (I)
im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Schillerstraße
erneuert,
erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Asphalt hergestellt und
erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer
durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den
„Stadtluchgraben“. Vor den Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn in einer durchschnittlichen
Breite von 2,50 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen) in
Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch
Hochborde.
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Die
Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und
werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Rouanetstraße (I) und Luchstraße im Abschnitt von der Schützenstraße bis zur Schillerstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Abstimmung: 9 Dafür: 6 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2