Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Gehwegausbau
in der Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring.
In
diesem Abschnitt befürworten sie die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung
beider Gehwege einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung
wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße ist in diesem
Abschnitt eine Anliegerstraße.
Die
Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die
Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 01
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001)
entsprechenden Unterbau. Für erforderliche Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen
zu erbringen.
Die
Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster
befestigt und erhalten einen der RStO 01 entsprechenden Unterbau.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Abstimmung: 9 Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2