Anfrage Ortsvorsteher Bornow Herr Schulze, ob es schon einen Zeitablauf für den Bau des Geh- und Radweges in Bornow gibt. Antwort Frau Bartelt, die Abstimmungen zu den Planungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen laufen. Genaue Termine werden rechtzeitig benannt.

 

Anfrage Herr Lehmann Luchstraße, zum Straßenbauvorhaben Luchstraße zwischen Rouanetstraße und Wiesenring.

a)Wo liegt die Leistungsgrenze zwischen Luchstraße und Rouanetstraße?

Antwort Herr Schulze: Der Gehweg wird an den bereits ausgebauten Gehweg der Rouanetstraße angebunden.

b)Welche Bauleistungen und Gewerke sind in die Kostenrechnung eingeflossen?

Antwort Herr Schulze: 2015 wurde für diese Maßnahme eine Kostenschätzung durchgeführt und noch 5% Sicherheit dazugerechnet. Wir gehen von einer gesamten Bausumme von 97.822,16 € aus.

c)Wie ist der Bürgersteig zu bewerten?

Antwort Herr Schulze: Bei einer Haupterschließungsstraße wird der Gehweg mit 50% umgelegt.

 

Anfrage Dr. Lischewski (Luchweg):

a)Wer kontrolliert die richtige Ausführung der Beschlüsse der SVV?

Antwort Herr Busse: Die Ausführung der Beschlüsse obliegt der Verwaltung.

b)Hat der Bürgermeister bei der Wahl der Verbandsvorsteherin des WAZV ohne Ausschreibung seine Kompetenzen im Rahmen der Hauptsatzung der Stadt Beeskow überschritten?

Antwort Herr Steffen: Beim WAZV handelt es sich um einen anderen Aufgabenträger, der eigene Zuständigkeitsregelungen hat.  Die Wahl ohne Ausschreibung wurde einstimmig von der Verbandsversammlung beschlossen. Das neue GKG sieht eine solche Möglichkeit vor.

c)Kennt der Bürgermeister die Regelung in § 11 der Verbandssatzung, die den kleinen Verbandsmitgliedern ein Quorum von 25% bei Beschlüssen zu Satzungen einräumt? Ist unter diesen Bedingungen der Beschluss zur Beitragssatzung überhaupt gefasst worden?

Antwort Herr Steffen: Die Regelung des § 11 sind seit mehreren Jahren bekannt. Das Quorum bezieht sich auf die anwesenden Mitglieder in der Verbandsversammlung. Die notwenige Mehrheit war bei Beschluss der Beitragssatzung gegeben.