Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan aufgestellt wird. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger,  dem Wasser – und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland, ausgearbeitet. 


Abstimmung: 17                   Dafür:   16           Dagegen: 1         Enthaltungen: 0