Sitzung: 17.03.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/008/2015/II
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Schillerstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt. Für erforderliche
Baumfällungen werden neue Bäume gepflanzt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den
„Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird einseitig, auf der südlich der Fahrbahn gelegenen
Seite, in einer durchschnittlichen Breite von 2,00 m (einschließlich 0,50 m
Sicherheitsstreifen) in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung des
Gehweges zur Fahrbahn erfolgt mittels Hochbord.
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Die
Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und
werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schillerstraße
kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a
KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.
Abstimmung: 16 Dafür: 9 Dagegen: 1 Enthaltungen: 5
Ausschluss
wegen Befangenheit: 1
Herr Scholz erklärte das er
als Anwohner vom Mitwirkungsverbot betroffen ist.