Sitzung: 17.03.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/009/2015/II
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Zeppelinstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich
hergestellt. Gemäß der Forderung der Träger öffentlicher Belange werden als
Ausgleich für die Versiegelung der Oberfläche Bäume gepflanzt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den dafür
auszubauenden Mulden versickern kann.
Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche
ausgebildet.
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Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Zeppelinstraße
im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.
Abstimmung: 16 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 6