Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:

-          Luchstraße im Abschnitt von der Schützenstraße bis zur Rouanetstraße und 

-          Rouanetstraße (I) im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Schillerstraße

erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.

 

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Asphalt hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor den Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn in einer durchschnittlichen Breite von 2,50 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen) in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochborde.

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Rouanetstraße (I) und Luchstraße im Abschnitt von der Schützenstraße bis zur Schillerstraße  kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.


Abstimmung: 16                   Dafür:   9              Dagegen: 1         Enthaltungen: 6