Sitzung: 17.03.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/028/2015/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Rouanetstraße (II) im Abschnitt von der Schillerstraße bis zum Wiesenring
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich
hergestellt. Gemäß der Forderung der Träger öffentlicher Belange werden als
Ausgleich für die Versiegelung der Oberfläche Bäume gepflanzt.
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Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den
dafür auszubauenden Mulden versickern kann. Die verbleibende Fläche bis an die
Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.
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Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahmen
erneuert, erweitert und verbessert. Er werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Rouanetstraße (II) im Abschnitt von der Schillerstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Frau Bartelt weist daraufhin, dass in zwei Fällen Grundstücke mit unterschiedlicher Eigentümeranzahl in das Befragungsergebnis eingeflossen sind. Abhängig davon welcher Bewertung man folgt, hat die Eigentümerbefragung quasi eine Pattsituation ergeben.
Abstimmung: 16 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 6