Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur Luchstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

 

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 7,00 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn in einer durchschnittlichen Breite von 2,00 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen) in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochborde.

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 


Die CDU-Fraktion regt eine Abschnittsbildung an, dieser Vorschlag gelangt aber nicht zur Abstimmung.   


Abstimmung: 16                   Dafür:   6              Dagegen: 9         Enthaltungen: 1