-            Herr Birnack fragt an, in welcher Beziehung die Stadt zum Wasser- und Bodenverband steht. Sie sollte sich bei Streitigkeiten mehr einbringen und für die Anliegen der Bürger einsetzen. Herr Schulze informierte, dass die Stadt Beeskow ein gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes ist und nicht weisungsberechtigt. Zur Abstimmung der einzelnen Probleme wird jährlich eine Grabenschau durchgeführt, an der auch ein Vertreter der Stadt Beeskow teilnimmt. Privatrechtliche Belange können durch die Stadt Beeskow nicht geregelt werden.

-          Herr Umbreit fragt an, ob die Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan – Zulassung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf der Ortsumgehung B 87- beim Straßenverkehrsamt beantragt wurde. Dies würde zur Reduzierung des Verkehrs in der Innenstadt führen. Die Stadtverwaltung prüft den Stand des Verfahrens.

-          Herr Umbreit fragt nach dem rechtlichen Stand und der Umsetzbarkeit der beschlossenen Sonntagsöffnungszeiten nach dem Urteil zur Stadt Potsdam. Die Sachlage wird von der Stadtverwaltung geprüft.

-          Fr. Dr. Niederstraßer erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand des behindertengerechten Übergangen in der Bodelschwinghstraße und Berliner Straße. Diese Maßnahme wird im Zuge der Baumaßnahme Bodelschwinghstraße realisiert.

-          Frau Bartelt informiert über die Baumaßnahme Bodelschwinghstraße (von der Berliner Straße bis zur Puschkinstraße) – Baubeginn Mitte Mai

-          Frau Bartelt stellt Anliegen eines Eigentümers zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vorheider Weg“ dar. Die beabsichtigte Einzäunung kann nicht erfolgen, da sie den Festsetzungen widersprechen. Die Mitglieder des Bauausschusses können sich ein Aufhebungsverfahren vorstellen, da der Großteil des Plangebietes bereits bebaut ist. Eine Beurteilung könnte zukünftige nach den Bestimmungen des § 34 BauGB erfolgen. Die Einleitung wird für den nächsten Bauausschuss vorbereitet.