Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 28 „Wohngebiet Kiefernweg“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden gleichzeitig im Internet eingestellt (§ 4 Abs. 4 BauGB). 


Abgeordnete:   7              Dafür: 7               Dagegen: 0                         Enthaltung: 0

Sachk. Einw.:    7             Dafür: 5               Dagegen: 0                         Enthaltung: 2