Sitzung: 22.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/112/2022/I
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 28 „Wohngebiet Kiefernweg“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden gleichzeitig im Internet eingestellt (§ 4 Abs. 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |