Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 28 „Wohngebiet Kiefernweg“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden gleichzeitig im Internet eingestellt (§ 4 Abs. 4 BauGB). 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0