Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den im Lageplan dargestellten Bereich gem. § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren). Die Kosten der Planung tragen die Antragsteller. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.  


Herr Pachtner regt eine vertragliche Regelung zur Bauruine an. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0