Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das gesamte Flurstück 1, Flur 1 Gemarkung Kohlsdorf gem. § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren). Die Kosten der Planung tragen die Antragsteller. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.  


Frau Bartelt stellt dar, dass Regelungen zum baufälligen Haus an der Kohlsdorfer Straße in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden müssten. Dazu könne sie aber detailliertere Ausführungen nur im nicht öffentlichen Teil der Sitzung machen.

Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, den TOP an das Ende der öffentlichen Sitzung zu vertagen, die nicht Öffentlichkeit herzustellen und anschließend den TOP erneut in die öffentliche Sitzung aufzunehmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Erläuterungen befinden sich unter TOP 22 im nicht öffentlichen Teil.

 

Herr Wernicke ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0