Herr Dr. Lischewski hat drei Anfragen:

1)Was wurde aus meiner Anfrage aus der letzten Sitzung zur Beleuchtung im Luchweg?

Antwort BM: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die tatsächliche Ausführung weicht von der Beschlussfassung ab. Deshalb liegt den Stadtverordneten die BV 43/2015/II zur Beratung und Beschlussfassung vor. (siehe auch Informationsschreiben durch den BM an Hr. Dr. Lischewski)

2)Ist damit zu rechnen, dass bei der Umsetzung der Regelungen für Altanschließer Mieter grundsätzlich die erhöhten Verbrauchsentgelte zu bezahlen haben?

Antwort BM: Kunde des WAZV ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Dieser entscheidet von welcher Option des Verbandes er Gebrauch macht. Die Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter wird intern zwischen diesem und dem Grundstückseigentümer geregelt.

3)Handelt es sich im Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree um einen Druckfehler, dass im Wirtschaftsplan des WAZV ein Gewinn von über 200.000,00 € ausgewiesen ist?

Antwort BM: Da das Amtsblatt nicht vorliegt kann auch nicht eingeschätzt werden ob es sich um einen Druckfehler handelt. Grundsätzlich gehören solche Anfragen aber in die Einwohnerfragestunde des WAZV.