Beschlussvorschlag:

  1. Die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow nehmen die Nachkalkulationen 2021 und 2022 und die Vorkalkulationen 2023 und 2024 für den Bereich Straßenreinigung und Winterdienst/ Laubentsorgung zur Kenntnis.
  2. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Beeskow gilt für das Jahr 2023 unverändert fort. Auf die Berücksichtigung des Defizites aus der Nachkalkulation Winterdienst/ Laubentsorgung für das Jahr 2021(46.041,91 €) wird verzichtet.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2024.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

1