Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf von kommunalen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken gemäß klar festgelegter Varianten. Eine entsprechende Richtlinie nebst Anlagen ist zu erarbeiten:

 

Variante 1:          Verkauf zum Höchstpreisgebot, wobei der aktuelle BRW das

                               Mindestgebot darstellt, sofern die Kosten (Anschaffungs- /Herstellungskosten,                 Erschließung, Planverfahren etc. ) darunter liegen. Anderenfalls sind als                                           Mindestgebot die angefallenen Kosten anzusetzen!

 

Variante 2:          Verkauf zum Festwert -  Einheimischen-Modell -

                               Als Festwert kann der Bodenrichtwert angesetzt werden sofern die Kosten                         (Anschaffungs- /Herstellungskosten, Erschließung, Planverfahren etc. )                                                darunterliegen. Anderenfalls sind die angefallenen Kosten zum                                                           Bodenrichtwert entsprechend hinzuzurechnen.

 

Variante 3:          Verkauf über Erbbaurechtsverträge mit einer Laufzeit (bis) 99 Jahre und einem                                 Erbbauzins iHv..... bis         % des aktuellen BRW.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

1

Nein:

7

Enthaltung:

1