Sitzung: 25.04.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/173/2023/BOB
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf von kommunalen unbebauten,
aber bebaubaren Grundstücken gemäß klar festgelegter Varianten. Eine
entsprechende Richtlinie nebst Anlagen ist zu erarbeiten:
Variante
1: Verkauf zum Höchstpreisgebot,
wobei der aktuelle BRW das
Mindestgebot
darstellt, sofern die Kosten (Anschaffungs- /Herstellungskosten, Erschließung, Planverfahren etc.
) darunter liegen. Anderenfalls sind als Mindestgebot
die angefallenen Kosten anzusetzen!
Variante
2: Verkauf zum Festwert - Einheimischen-Modell -
Als Festwert kann
der Bodenrichtwert angesetzt werden sofern die Kosten (Anschaffungs- /Herstellungskosten,
Erschließung, Planverfahren etc. ) darunterliegen.
Anderenfalls sind die angefallenen Kosten zum Bodenrichtwert
entsprechend hinzuzurechnen.
Variante
3: Verkauf über
Erbbaurechtsverträge mit einer Laufzeit (bis) 99 Jahre und einem Erbbauzins
iHv..... bis % des aktuellen BRW.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
1 |
Nein: |
7 |
Enthaltung: |
1 |