Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass der Gehweg und die Beleuchtung in der Straße „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Der Gehweg wird in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.

Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich wieder eingebaut.  Eventuelle Fehlstellen werden mit neuen Granithochborden ergänzt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Am Graben im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 kann für die Teileinrichtungen einseitiger Gehweg und Beleuchtung gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt. 


Abstimmung: 19                   Dafür:   19           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0