Sitzung: 05.05.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/046/2015/II
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass der Gehweg und die
Beleuchtung in der Straße „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur
Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird einseitig auf der westlich der Fahrbahn gelegenen
Seite gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Der Gehweg wird in einer
durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen
hergestellt.
Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich
wieder eingebaut. Eventuelle Fehlstellen
werden mit neuen Granithochborden ergänzt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Am Graben im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 kann für die Teileinrichtungen einseitiger Gehweg und Beleuchtung gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Abstimmung: 19 Dafür: 19 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0