Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 7,00 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn in Straßenabläufe geleitet  und im unterirdisch verlegten RW-Kanal abgeleitet wird.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn gemäß RSTO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt. Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich wieder eingebaut. Eventuelle Fehlstellen werden mit neuen Granitborden ergänzt.

-          Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt. 


Abstimmung: 19                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 1