Sitzung: 05.05.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/047/2015/II
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die
Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am
Graben 1-3 bis zur Luchstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 7,00 m hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn in Straßenabläufe geleitet und im unterirdisch verlegten RW-Kanal
abgeleitet wird.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn gemäß RSTO 01 in
Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden
Unterbau. Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m
zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt. Die vorhandenen Granitborde
werden soweit wie möglich wieder eingebaut. Eventuelle Fehlstellen werden mit
neuen Granitborden ergänzt.
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Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Abstimmung: 19 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1