Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Stadtverwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanzamtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

1