Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß § 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende Wahlprüfentscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 08.10.2023 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

1

Ausschluss wegen Befangenheit:

1 (BM)