Sitzung: 19.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/246/2023/BM
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß
§ 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende
Wahlprüfentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 08.10.2023 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
Ausschluss
wegen Befangenheit: |
1 (BM) |