Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 


Abstimmung: 10                   Dafür:   10           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0