Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige
Besamungsstation“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0