Sitzung: 15.12.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/097/2015/I
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow für Ausnahmen zum Schutz der Ruhe auf der Spreeinsel in der Stadt Beeskow.
Nach
einführenden Worten des Bürgermeisters zum Sinn und Zweck der Verordnung, gab
Rechtsanwalt Hirschberg weiterführende juristische Hinweise und Erläuterungen.
Herrn Siedentopf wurde als Vertreter betroffener Bürger aus der Ringstraße das
Rederecht eingeräumt. Er erläuterte die Bedenken der Betroffenen und verwies
dabei auf gesetzliche Regelungen, Rechtsprechung und einen Brief aus dem
Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom
14.12.2015.
Anschließend
entspann sich eine lebhafte Diskussion an der sich zahlreiche Abgeordnete, der
Bürgermeister, Herr Siedentopf und Herr Rechtsanwalt Hirschberg beteiligten. Es
wurde das Für und Wider der Regelung diskutiert und Vorschläge für
Veränderungen unterbreitet.
Der
Vorsitzende griff den Vorschlag des Bürgermeisters auf, einen korrigierten Verordnungsentwurf
noch im Laufe der Sitzung vorzulegen, bei dem der Begriff „traditionelle
Veranstaltungen“ durch den Begriff „im öffentlichen Interesse und mit
kommunalem Bezug“ ersetzt wird und die Zahl der weiteren Veranstaltungen für
den Bereich der Burg und den Bereich Alte Tischlerei/Marina um jeweils eine
verringert wird.
Sodann
wurde in der Tagesordnung fortgefahren und der Tagesordnungspunkt im Anschluss
an Tagesordnungspunkt 17 fortgesetzt.
Der
Bürgermeister legte den Abgeordneten einen in Abstimmung mit Rechtsanwalt
Hirschberg geänderten Entwurf vor (Anlage 1). Nach einer weiteren kurzen
Diskussion der Abgeordneten, dass man bei weiteren Veranstaltungen auch nach
Art und Zweck differenzieren müsste, schlug Herr Rechtsanwalt Hirschberg vor,
in der Verordnung § 3
Abs.
1 Alte Tischlerei/Marina Ziffer 2 hinter dem Wort „beginnt“, das Wort
„spätestens“ einzufügen. Damit habe das Ordnungsamt die Möglichkeit
hinsichtlich der Art und des Zwecks der Veranstaltung und des damit verbundenen
Eingriffs in die Nachtruhe zu differenzieren.
Der Vorsitzende ließ über die geänderte Fassung unter Berücksichtigung des Vorschlags von Herrn Hirschberg (den der Bürgermeister übernommen hatte) abstimmen (Anlage 2).
Abstimmung: 15 Dafür: 10 Dagegen: 4 Enthaltungen: 1