1.
Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die Abwägung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 9 „Friedländer Berg“ gemäß der
beiliegenden Anlage.
2.
Entsprechend der Abwägungsvorschläge, wird die Planung geändert. Der geänderte
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 9 „Friedländer Berg“ wird
gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des
Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.
Abstimmung: 8 Dafür: 8 Dagegen:
0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 8 Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0