1. Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 9 „Friedländer Berg“ gemäß der beiliegenden Anlage.

2. Entsprechend der Abwägungsvorschläge, wird die Planung geändert. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 9 „Friedländer Berg“ wird gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden. 

 


  


Abstimmung: 8                     Dafür:   8              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 8                      Dafür: 8                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0