Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 10 „Feuerwehr Neuendorf“ wird gebilligt und nach § 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 9                                     Dafür: 9                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0