Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Am Graben, Teileinrichtung Gehweg und Beleuchtung im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3
-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/046/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Gehweg auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt und  mit Gehwegplatten aus Beton befestigt. Der Gehweg ist stark abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt. Die Platten sind teilweise gebrochen und liegen uneben, so dass eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.

 

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass im zuvor genannten Abschnitt zwei Lampen in einem Abstand von ca. 70 m standen. Die Masten sind durchgerostet.  Eine Leuchte musste vor ca. 2 Jahren unfallbedingt bereits ausgetauscht werden. Es wurde eine Leuchte Typ Chemnitz eingebaut.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass der Gehweg und die Beleuchtung in der Straße „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Der Gehweg wird in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.

Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich wieder eingebaut.  Eventuelle Fehlstellen werden mit neuen Granithochborden ergänzt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Am Graben im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 kann für die Teileinrichtungen einseitiger Gehweg und Beleuchtung gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.