-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Begründung:
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Die Teileinrichtung Gehweg auf der westlich der Fahrbahn
gelegenen Seite war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts hergestellt und mit
Gehwegplatten aus Beton befestigt. Der Gehweg ist stark abgenutzt und besitzt
erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt. Die Platten
sind teilweise gebrochen und liegen uneben, so dass eine erhöhte Unfallgefahr
besteht. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01 und
muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB
vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass im zuvor genannten
Abschnitt zwei Lampen in einem Abstand von ca. 70 m standen. Die Masten sind
durchgerostet. Eine Leuchte musste vor
ca. 2 Jahren unfallbedingt bereits ausgetauscht werden. Es wurde eine Leuchte
Typ Chemnitz eingebaut.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme
(geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass der Gehweg und die
Beleuchtung in der Straße „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur
Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 auf der westlich der Fahrbahn gelegenen Seite
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Gehweg wird einseitig auf der westlich der Fahrbahn gelegenen
Seite gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Der Gehweg wird in einer
durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen
hergestellt.
Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich
wieder eingebaut. Eventuelle Fehlstellen
werden mit neuen Granithochborden ergänzt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Am Graben im Abschnitt von der Poststraße bis zur Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 kann für die Teileinrichtungen einseitiger Gehweg und Beleuchtung gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.