Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Am Graben, im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße
-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/047/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Natursteinpflaster befestigt. Eine Teilstrecke wurde nachträglich mit Bitumen überzogen. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt. Dadurch kommt es zu einer starken Pfützenbildung. Der Bitumenüberzug ist ebenfalls stark abgenutzt bzw. abgefahren, so dass sich starke Unebenheiten gebildet haben. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert werden.

Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

-          Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen sind mit Betonsteinpflaster bzw. Beton befestigt und müssen der neuen Fahrbahn- bzw. Gehweghöhe angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

-          Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser in den Seitenbereichen der Fahrbahn versickerte. Auf der gesamten Länge waren wenige Straßenabläufe vorhanden, die das Oberflächenwasser der Fahrbahn in den RW-Kanal der Dachentwässerungen geleitet haben und ungereinigt in den Vorfluter Luchgraben abgegeben haben.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass die Mastabstände mit Aufsatzleuchten ca. 70 bis 80 m betrugen. Die Stahlmaste sind sehr desolat und durchgerostet. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen einer Anliegerstraße.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 7,00 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn in Straßenabläufe geleitet  und im unterirdisch verlegten RW-Kanal abgeleitet wird.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn gemäß RSTO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt. Die vorhandenen Granitborde werden soweit wie möglich wieder eingebaut. Eventuelle Fehlstellen werden mit neuen Granitborden ergänzt.

-          Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Wohngebietsstraße Am Graben 1-3 bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.