Begründung:
Entlang
der Bundesstraße B 246 in der Ortslage Bornow soll ein gemeinsamer Geh- und
Radweg hergestellt werden. Dieser Geh-und Radweg dient dem durchfahrenden
Radverkehr und den Fußgängern des Ortsteiles. Durch die stark befahrene
Bundesstraße besteht ein hohes Gefahrenpotential für diese Verkehrsteilnehmer,
insbesondere für die Schulkinder, die auf den Busverkehr nutzen wollen.
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche für einen Teilbereich des Rad- und Gehweges. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 621 tlw., 347 tlw., 299, 300, 531 und 622 tlw. und ist in der Anlage dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt