Begründung:
Gemäß
§ 10 Abs. 4 LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) kann die Stadt Beeskow bei
Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher
Verhältnisse für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen und ähnliche
Veranstaltungen durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von
dem Verbot der Ausübung von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe
(22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) zu stören, zulassen.
Das
Beeskower Drachenbootrennen mit anschließender Aftershowparty hat sich in den
vergangenen zwei Jahren zu einem Event in Beeskow entwickelt. Es war aber auch
Anlass für Beschwerden insbesondere von Anwohnern der Ringstraße, die eine
Störung der Nachtruhe beklagen. Die Veranstalter möchten gerne die
Aftershowparty bis 03:00 Uhr genehmigt haben und stoßen damit auf die Ablehnung
der vorgenannten Anwohner.
Weiterhin ist zu beachten, dass es bereits 2002 eine Verständigung zu Konzertveranstaltungen auf der Burg Beeskow zwischen Anwohnern der Ringstraße, der Stadtverwaltung und der Burg Beeskow gab. Mit der vorliegenden ortsbehördlichen Verordnung soll für alle Beteiligten und das Ordnungsamt der Stadt ein Rechtsrahmen gesetzt werden, um zukünftig bei Veranstaltungsgenehmigungen für den Standort Spreeinsel eine klare und abgewogene Entscheidungsgrundlage zu haben. Auf Wunsch des HFA wird an der Sitzung Herr Rechtsanwalt Hirschberg teilnehmen, der die Verordnung für die Stadt entworfen hat und einige Erläuterungen geben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow für Ausnahmen zum Schutz der Ruhe auf der Spreeinsel in der Stadt Beeskow.