Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 3 "Windpark Schneeberg"
Vorlage
BV/014/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow bisher zwei Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser Konzentrationsfläche ist, dass Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig sind und gleichzeitig außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die Erarbeitung eines Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die Erschließung geregelt.

Im Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist dieses Gebiet, das sich auch noch auf Grundstücke der Nachbargemeinde erstreckt, als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit Inkrafttreten des Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die Anlagen städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

Das Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:

Gemarkung Beeskow

Flur 17:                 Flurstücke 137 – 145

Flur 26: Flurstücke 16 – 24, 38

Gemarkung Schneeberg

Flur 5:                   Flurstücke 3, 6 – 11, 13 -20, 23 – 28, 54, 55, 57, 58

und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

 

Das Planverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsfläche ausweist.