Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. W 15 „Bahrensdorfer Straße“ wurde 2001 beschlossen. Er
ermöglichte die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Erschließung des Gebietes
wurde durchgeführt. Das Baugebiet wurde so entwickelt, dass der damals übliche
Eigenheimtyp auf relativ kleinen Grundstücken möglich war. Durch mehrere
Änderungen des Bebauungsplanes wurde es ermöglicht, auch den heute im Trend
liegenden Bungalow-Stil und auch die zweigeschossigen nordischen Häuser mit
Flachdächern zu errichten.
Da
das Ziel der Planung fast vollständig erreicht ist, wird die Aufhebung des
Bebauungsplanes durchgeführt.
Die Fläche des Planungsgebietes ist durch die erfolgte Bebauung derart baulich vorgeprägt, dass der § 34 BauGB für eine Beurteilung von Bauvorhaben herangezogen werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. W 15 „Bahrensdorfer Straße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Maßgebend ist der Entwurf der
Aufhebungssatzung.
2. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.