Betreff
Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Aktionsfonds im Fördergebiet "Soziale Stadt - Luchgraben"
Vorlage
BV/002/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bereits im Integrierten Entwicklungskonzept für das Gebiet „Luchgraben“ wurde als ein Handlungsfeld die Einrichtung eines Aktionsfonds festgelegt. Mit diesem Fonds können kleinteilige Maßnahmen wie z.B. Straßenfeste und andere Aktionen unterstützt werden. Damit können eigene Projekte u.a. der Bewohner, Eigentümer oder Vereine angestoßen werden.

Dadurch können örtliche Potenziale aktiviert und Eigeninitiativen gefördert werden.

Im Unterschied zum Verfügungsfonds wird der Aktionsfonds komplett aus der Städtebauförderung finanziert. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Aktionsfonds im Fördergebiet „Soziale Stadt – Luchgraben“.