Begründung:
Bereits
im Integrierten Entwicklungskonzept für das Gebiet „Luchgraben“ wurde als ein
Handlungsfeld die Einrichtung eines Aktionsfonds festgelegt. Mit diesem Fonds
können kleinteilige Maßnahmen wie z.B. Straßenfeste und andere Aktionen
unterstützt werden. Damit können eigene Projekte u.a. der Bewohner, Eigentümer
oder Vereine angestoßen werden.
Dadurch
können örtliche Potenziale aktiviert und Eigeninitiativen gefördert werden.
Im Unterschied zum Verfügungsfonds wird der Aktionsfonds komplett aus der Städtebauförderung finanziert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Aktionsfonds im Fördergebiet „Soziale Stadt – Luchgraben“.