Begründung:
Auf
der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. G 10 „Industriegebiet Hufenfeld“ wurde
die Erschließungsanlage hergestellt. Es wurde eine von der Straße
„Charlottenhof“ in nördliche Richtung abzweigende 950m lange Straße mit einer
in östliche Richtung abzweigenden 275m langen Stichstraße neu gebaut.
Die
Baumaßnahme ist beendet und die Straße kann ihrer Nutzung übergeben werden.
Durch die Widmung erhält die Straße „Industriegebiet Hufenfeld“ die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und kann in das Straßenverzeichnis der Stadt Beeskow aufgenommen werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung. Die Straße „Industriegebiet Hufenfeld“ wird als öffentliche Straße gewidmet.