Betreff
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Beeskow - Terminvorschlag: 24.09.2017 (Hauptwahl) und 08.10.2017 (Stichwahl)
Vorlage
BV/011/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Insbesondere die zu erwartende hohe Wahlbeteiligung durch die Bündelung der Wahltermine und die dabei zu erreichende Aufwandsminimierung und Kosteneinsparung sind wichtige und entscheidende Gründe für eine Zusammenlegung der Wahltermine.

Auch zeigten in der Vergangenheit durchgeführte Wahlen, dass aus wahlpraktischer Sicht eine zeitgleiche Durchführung verschiedener Wahlen durchaus leistbar ist und auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer keinerlei Probleme mit der zeitgleichen Anwendung unterschiedlicher Wahlvorschriften haben.

Der Wahltermin der Hauptwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 24. September 2017 würde außerhalb der in § 74 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlG als Soll-Vorschrift formulierten Fünfmonatsfrist fallen. Die Frist würde um 2 Wochen überschritten werden, der Termin einer etwaigen Stichwahl entspreche den gesetzlichen Ansprüchen.

Die Sollvorschrift des § 74 gestattet in Ausnahmefällen ein Abgehen von der Norm. 


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die bevorstehende Bürgermeisterwahl (Hauptwahl) mit den Bundestagswahlen am 24.September 2017 zu verbinden und eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 08.Oktober 2017 festzulegen.