Begründung:
Insbesondere
die zu erwartende hohe Wahlbeteiligung durch die Bündelung der Wahltermine und
die dabei zu erreichende Aufwandsminimierung und Kosteneinsparung sind wichtige
und entscheidende Gründe für eine Zusammenlegung der Wahltermine.
Auch
zeigten in der Vergangenheit durchgeführte Wahlen, dass aus wahlpraktischer Sicht
eine zeitgleiche Durchführung verschiedener Wahlen durchaus leistbar ist und
auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer keinerlei Probleme mit der zeitgleichen
Anwendung unterschiedlicher Wahlvorschriften haben.
Der
Wahltermin der Hauptwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 24. September
2017 würde außerhalb der in § 74 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlG als Soll-Vorschrift
formulierten Fünfmonatsfrist fallen. Die Frist würde um 2 Wochen überschritten
werden, der Termin einer etwaigen Stichwahl entspreche den gesetzlichen
Ansprüchen.
Die Sollvorschrift des § 74 gestattet in Ausnahmefällen ein Abgehen von der Norm.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die bevorstehende Bürgermeisterwahl (Hauptwahl) mit den Bundestagswahlen am 24.September 2017 zu verbinden und eine eventuell erforderliche Stichwahl auf den 08.Oktober 2017 festzulegen.