Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße - Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/012/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts in Asphalt bzw. Bitumen hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und besitzt eine Vielzahl an ausgebesserten Schadstellen. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 12, so dass sich Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt.

 

Die  Teileinrichtung  Entwässerungseinrichtung für die  Oberflächenentwässerung war gemäß

§ 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser in den seitlich der Fahrbahn gelegenen unbefestigten Streifen versickert.

 

Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Bitumen und Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn angepasst werden.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie bestand aus einseitig aufgestellten Masten mit Aufsatzleuchten. Die Mastabstände betrugen 50 m bis 100 m. Im Zuge der Verlegung von Kabeln der Telekom, wurden in der Zeit zwischen 1993 und 1995 Kabel für neue Straßenbeleuchtungen mit verlegt. In diesem Zusammenhang erhielt die Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße gesehen neue Kabel für die Straßenbeleuchtungsanlage und 5 Stck gusseiserne Leuchten Kandelaber „Beeskow“ mit Mastabständen zwischen 30 m und 40 m.

Im Zuge der Realisierung Teilraumkonzept II – Fontaneviertel – Teil 1, wurden im Jahr 2010 die beiden ersten Leuchten von der Adrianstraße aus gesehen, aufgearbeitet. Die beiden Masten und Aufsatzleuchten wurden sandgestrahlt und erhielten eine neue Farbbeschichtung. Es wurde ein energiesparendes Leuchtmittel eingebaut.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme  (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow. 

 

Den Anliegern wurde in einer Versammlung das Vorhaben vorgestellt und die wahrscheinlichen Beitragshöhen mitgeteilt. Im Ergebnis erklärten 7 Anlieger ihre Zustimmung, 4 Anlieger haben sich dagegen ausgesprochen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße gesehen, erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

 

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 12, in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen der RStO 12  entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von  4 m mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält beidseitig einen Bankettstreifen in einer durchschnittlichen Breite von 0,50 m.

 

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Walkmühlengraben“.

 

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung   wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und die Leuchten mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße gesehen kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.