Betreff
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 10 "Industriegebiet Hufenfeld" und zur frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
BV/015/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet Hufenfeld“ hat zum größten Teil Baurecht für industrielles Gewerbe geschaffen. Hier gab es bereits mehrere Anfragen, die aber noch zu keiner Ansiedlung geführt haben. Durch Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Brandenburg konnte die Erschließungsstraße und eine Stichstraße fertiggestellt werden.

Im Bereich der Stichstraße wurden Grundstücke erschlossen, die der Ansiedlung nicht industrieller Gewerbebetriebe dienen sollen. Durch Ankauf des angrenzenden Grundstücks Flur 3, Flurstück 250 der Gemarkung Beeskow kann dieser Bereich erweitert werden.  Der Bedarf für Gewerbeflächen ist vorhanden, da die vorhandenen Flächen im Charlottenhof bereits weitestgehend belegt sind. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet Hufenfeld“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.