Betreff
Einleitung der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohngebiet Vorheide"
Vorlage
BV/039/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow hat im Jahr 2014 eine städtebauliche Studie zu möglichen Potentialen für Wohnbauflächen (Eigenheimparzellen) erarbeiten lassen. Unter anderem wurde die Fläche Nr. 4, die sich westlich an die Wohngrundstücke entlang der Straße Vorheide/Weinberge erstreckt, betrachtet. Aus diesem ursprünglich untersuchten Bereich soll eine Teilfläche als Wohngebiet entwickelt werden. Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung soll die Fläche als Wohnbaufläche darstellen.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24, Flur 2; die Flurstücke 19, 21-35, 91, 92, 120, 121 Flur 6 Gemarkung Beeskow und ist im Übersichtsplan dargestellt.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 67 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. W 24 „Wohngebiet Vorheide“.