Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. W 24 "Wohngebiet Vorheide"
Vorlage
BV/040/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Um den Bedarf der Wohnbauflächen für die Eigenheimbebauung in den nächsten Jahren decken zu können, ist es erforderlich neue Standorte zu entwickeln. Entsprechend der städtebaulichen Studie zu möglichen Potentialen für Wohnbauflächen wurde der Bereich westlich der Straße Vorheide/Weinberge näher betrachtet. Aus diesem Bereich soll jetzt eine Teilfläche als Wohngebiet entwickelt werden. Parallel erfolgt die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes als Nr. 67.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 27 ha. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Der Geltungsbereich setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:

Gemarkung Beeskow

Flur 2, Flurstück 24

Flur 6, Flurstücke 19, 21-35, 91, 92, 120, 121

und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eine 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.