Begründung:
Um
den Bedarf der Wohnbauflächen für die Eigenheimbebauung in den nächsten Jahren
decken zu können, ist es erforderlich neue Standorte zu entwickeln.
Entsprechend der städtebaulichen Studie zu möglichen Potentialen für
Wohnbauflächen wurde der Bereich westlich der Straße Vorheide/Weinberge näher
betrachtet. Aus diesem Bereich soll jetzt eine Teilfläche als Wohngebiet
entwickelt werden. Parallel erfolgt die entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplanes als Nr. 67.
Das
Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 27 ha. Es soll ein Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt werden. Der Geltungsbereich setzt sich aus folgenden
Flurstücken zusammen:
Gemarkung
Beeskow
Flur
2, Flurstück 24
Flur
6, Flurstücke 19, 21-35, 91, 92, 120, 121
und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eine 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.