Begründung:
Gemäß
§ 7 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung
mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweitern
Kommunalwahlen 2014 (KWahltagV 2014) finden am 25. Mai 2014 die landesweiten
allgemeinen Kommunalwahlen (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen
und Kreistage) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zeitgleich mit der
Europawahl, statt.
Gemäß
§ 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet – hier die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow für die Stadt Beeskow und deren
Ortsteile einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Nach § 2 Abs. 1 der
Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) muss die Berufung binnen
drei Monaten nach der Bekanntgabe des Wahltages, jedoch spätestens fünf Monate
vor dem Tage der allgemeinen Kommunalwahlen erfolgen. Die Berufung gilt für
sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im
Wahlgebiet durchgeführt werden.
Frau Goldschmidt und Frau Bartelt sin Mitarbeiterinnen der Stadt Beeskow.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Beeskow beruft für die allgemeinen Kommunalwahlen im Wahlgebiet der Stadt
Beeskow und deren Ortsteile
zur
Wahlleiterin: Frau
Andrea Goldschmidt
zur stellvertretenden Wahlleiterin: Frau Kerstin Bartelt