Betreff
Berufung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen
Vorlage
BV/039/2013/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweitern Kommunalwahlen 2014 (KWahltagV 2014) finden am 25. Mai 2014 die landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zeitgleich mit der Europawahl, statt.

Gemäß § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet – hier die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow für die Stadt Beeskow und deren Ortsteile einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Nach § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) muss die Berufung binnen drei Monaten nach der Bekanntgabe des Wahltages, jedoch spätestens fünf Monate vor dem Tage der allgemeinen Kommunalwahlen erfolgen. Die Berufung gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

Frau Goldschmidt und Frau Bartelt sin Mitarbeiterinnen der Stadt Beeskow. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beruft für die allgemeinen Kommunalwahlen im Wahlgebiet der Stadt Beeskow und deren Ortsteile

zur Wahlleiterin:                                                           Frau Andrea Goldschmidt

zur stellvertretenden Wahlleiterin:                      Frau Kerstin Bartelt