Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2016 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form
eine Planauslage vom 30.01.17 – 10.02.17 durchgeführt.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 22.02.17 durchgeführt und entsprechende
Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
(im Bauausschuss kann nur der Entwurf der Planzeichung vorgelegt werden, da die geforderten Untersuchungen zum Weißstorch noch nicht abgeschlossen sind bzw. deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, die Begründung wird dann zur Stadtverordnetenversammlung vorliegen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.