Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2016 die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form
einer Planauslage vom 30.01.2017 – 10.02.2017 durchgeführt.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 17.01.2017 durchgeführt und entsprechende
Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
(Im Bauausschuss kann nur der Entwurf der Planzeichnung vorgelegt werden, da die geforderte Brutvogelkartierung, faunistische Erfassung der Fledermäuse und holzbewohnende Käferarten noch nicht abgeschlossen ist. Die Begründung wird zur Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.