Betreff
Widmung des Parkplatzes - Suleciner Platz
Vorlage
BV/065/2017/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der bestehende Parkplatz ist Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Beeskow, Flur 5, Flurstück 647. Auf einer Teilfläche des Grundstücks befindet sich die Luchstraße, auf einer weiteren Teilfläche die Schulstraße. Beide Straßen werden im Straßenkataster der Stadt Beeskow geführt.

Im Zuge der Umgestaltung des Parkplatzes (ein Auszug aus den Planunterlagen ist beigefügt), der im Straßenkataster nicht separat aufgeführt ist, soll dieser als öffentlicher Parkplatz mit Aufenthalts- und Kommunikationsbereich gewidmet und im Straßenkataster unter dem Namen Suleciner Platz geführt werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung. Der Parkplatz mit Aufenthalts- und Kommunikationsbereich einschließlich Begrünung wird als öffentlicher Parkplatz mit der Bezeichnung „Suleciner Platz“ gewidmet.