Betreff
Grundsatzbeschluss Neubau Feuerwehrgerätehaus Radinkendorf
Vorlage
BV/076/2017/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Aus feuerwehrtechnischer Sicht sind insbesondere die räumlichen Bedingungen für die Kameraden nicht mehr zeitgemäß. Die Umkleideschränke stehen in nicht ausreichender Zahl in der Feuerwehrgarage. Zur Benutzung muss das Fahrzeug zunächst aus der Halle gefahren werden. Daher wäre unbedingt der nördliche Anbau erforderlich.

 

Darüber hinaus wird im OT der Bedarf nach einer Vergrößerung des Gemeinderaumes gesehen.

 

Nach den ursprünglichen Planungen und Abstimmungen sollte das vorhandene Dorfgemeinschaftshaus qualifiziert werden. Die Gesamtkosten für den Umbau liegen bei

ca. 550.000,00 €. Mit dem Umbau werden nicht alle feuerwehrtechnischen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus gibt es erhebliche nachbarschaftliche Schwierigkeiten durch die Nutzung der Parkplätze.

 

Die Stadt Beeskow hatte nunmehr die Möglichkeit, dass Nachbargrundstück zu erwerben und direkt neben dem vorhandenen Objekt einen Feuerwehrneubau zu errichten. Grundlage für die Planung wird das Feuerwehrgerätehaus in Schneeberg, unter Berücksichtigung der Anforderungen in Radinkendorf (Jugendfeuerwehr/ Personalstärke). Die Gesamtkosten liegen unter den Sanierungskosten des vorhandenen Gebäudes bei ca. 500.000,00 €. Grundlage für diese Kostenschätzung ist eine aktuelle Überarbeitung der Planung des Büros Wilke, unter Berücksichtigung der aktuellen Baukosten.

 

Die Förderung wurde bereits beantragt.   


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt grundsätzlich den Neubau eines reinen Feuerwehrgerätehauses gegenüber des Dorfgemeinschaftshauses in Radinkendorf auf dem Flurstück 11.

Für Beratungen und Schulungen sind weiterhin die Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen. Nach Fertigstellung der neuen Feuerwehr wird das bisherige Gemeinschaftsgebäude vollständig als Dorfgemeinschaftshaus genutzt. 

 

Der Neubau steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln und des weiteren Bedarfes eines Feuerwehrhauses im OT Radinkendorf, im Rahmen der Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen und sich um entsprechende Fördermittel zu bemühen.