Begründung:
Aus
feuerwehrtechnischer Sicht sind insbesondere die räumlichen Bedingungen für die
Kameraden nicht mehr zeitgemäß. Die Umkleideschränke stehen in nicht
ausreichender Zahl in der Feuerwehrgarage. Zur Benutzung muss das Fahrzeug
zunächst aus der Halle gefahren werden. Daher wäre unbedingt der nördliche
Anbau erforderlich.
Darüber
hinaus wird im OT der Bedarf nach einer Vergrößerung des Gemeinderaumes
gesehen.
Nach
den ursprünglichen Planungen und Abstimmungen sollte das vorhandene
Dorfgemeinschaftshaus qualifiziert werden. Die Gesamtkosten für den Umbau
liegen bei
ca.
550.000,00 €. Mit dem Umbau werden nicht alle feuerwehrtechnischen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus gibt es erhebliche nachbarschaftliche
Schwierigkeiten durch die Nutzung der Parkplätze.
Die
Stadt Beeskow hatte nunmehr die Möglichkeit, dass Nachbargrundstück zu erwerben
und direkt neben dem vorhandenen Objekt einen Feuerwehrneubau zu errichten.
Grundlage für die Planung wird das Feuerwehrgerätehaus in Schneeberg, unter
Berücksichtigung der Anforderungen in Radinkendorf (Jugendfeuerwehr/
Personalstärke). Die Gesamtkosten liegen unter den Sanierungskosten des vorhandenen
Gebäudes bei ca. 500.000,00 €. Grundlage für diese Kostenschätzung ist eine
aktuelle Überarbeitung der Planung des Büros Wilke, unter Berücksichtigung der
aktuellen Baukosten.
Die Förderung wurde bereits beantragt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt grundsätzlich den
Neubau eines reinen Feuerwehrgerätehauses gegenüber des Dorfgemeinschaftshauses
in Radinkendorf auf dem Flurstück 11.
Für
Beratungen und Schulungen sind weiterhin die Räumlichkeiten im
Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen. Nach Fertigstellung der neuen Feuerwehr wird
das bisherige Gemeinschaftsgebäude vollständig als Dorfgemeinschaftshaus
genutzt.
Der
Neubau steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln und des
weiteren Bedarfes eines Feuerwehrhauses im OT Radinkendorf, im Rahmen der
Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen und sich um entsprechende Fördermittel zu bemühen.