Betreff
Grundsatzbeschluss zur Gestaltung der Beeskower Stadtfriedhöfe
Vorlage
BV/130/2018/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen der Friedhofskonzeption werden folgende Änderungen zur nachhaltigen Entwicklung des Friedhofs mit bürgernahen und nachfrageorientierten Friedhofsangebot inklusive Flächenentwicklung unterbreitet. Dies soll eine Handlungsrichtschnur zur Weiterentwicklung der Friedhofsflächen darstellen.

Nach Punkt 1 entsteht auf dem Hauptfriedhof eine neue halbanonyme Urnenanlage mit rund 65 Stellen.

Viele Menschen möchten sich neben ihren Angehörigen oder ähnlichem als Urnenasche beisetzen lassen. Immer öfter haben die Hinterbliebenen aber nicht die Zeit, sich um die Gräber zu kümmern. Da vermehrt der Wunsch nach einem zweistelligen Urnenwahlgrab in Stadtpflege an die Stadt herangetragen wurde, befasst sich die zweite Änderung unter Punkt 2 mit der Integrierung dieser Grabanlage. Die Kosten für 20 Jahre Nutzungszeit belaufen sich auf 1600 Euro pro Doppelstelle.

Zum Dritten wird vorgeschlagen, den Tierfriedhof gänzlich nicht neu zu belegen, da dieser nicht gut angenommen wurde. Diese Fläche würde anschließend für Baumbestattungen zur Verfügung stehen, da der Bedarf an weiteren Baumgräbern voraussichtlich laut Hochrechnung 2037 eintreten wird.

Der 4. Punkt befasst sich mit der Fläche des Trinkwasserschutzgebietes. Da in diesem Gebiet keine Erdgrabstätten mehr vergeben werden dürfen, bietet sich eine Baumpflanzung auf der Fläche an, um die Belegung hinsichtlich der Einschränkungen zu steuern.   Diese entstehende Waldfläche eignet sich dann zur Nutzung für die Baumbestattung, da laut Hochrechnung voraussichtlich ab 2041, trotz der Fläche des Tierfriedhofs, Bedarf bestehen wird. Über Ausnahmegenehmigungen wäre den Nutzungsberechtigten der vorhandenen Gräber dennoch weiter gestattet, ihre Grabanlagen zu belegen.

Mit einer weiteren Baumpflanzung unter Punkt 5 auf Feld 9, letztes Grabfeld hinter den Kriegsgräbern auf der linken Seite, entsteht dann eine Art Waldgürtel um die übrigen Grabflächenfelder des Hauptfriedhofs.

Nach Punkt 6 wird der Erhalt des Kietzer Friedhofs und des Bahrensdorfer Friedhofs angestrebt. Es werden jedoch keine grundsätzlichen Investitionen mehr getätigt. Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen werden im bisherigen Umfang weitergeführt.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass folgende Punkte in der Gestaltung der Beeskower Stadtfriedhöfe berücksichtigt werden:

1.       Errichtung einer neuen halbanonymen Urnenanlage

2.       Integrierung einer neuen Grabanlage: doppelstelliges Urnenwahlgrab in Stadtpflege

3.       keine Neubelegung des Tierfriedhofes à Gewinnung der Fläche für die Baumbestattung

4.       Baumpflanzung im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes à Nutzung für Baumbestattung

5.       Baumpflanzung für Baumbestattung auf Feld 9, letztes Grabfeld hinter den Kriegsgräbern auf der linken Seite des Hauptfriedhofs

6.       Befestigung der übrigen Wege Hauptfriedhof à wird in Planung gegeben

7.       Vergrößerung Waldgürtel um Hauptfriedhof – Kernbereich Hauptfriedhof um Trauerhalle Urnen und Erdbestattung weiter möglich

8.       Erhalt Bahrensdorfer und Kietzer Friedhof à keine grundsätzlichen Investitionen mehr