Begründung:
Die
Stadt Beeskow ist als Mittelzentrum in der Pflicht, ihre kommunalen Nachbarn zu
unterstützen. Gleichwohl muss in dem angestrebten Prozess Beachtung finden,
dass die Stadt langfristig organisatorisch, personell und finanziell solide
aufgestellt ist. Nur diese Voraussetzungen ermöglichen es überhaupt, im Rahmen
eines Mitverwaltungsmodells tragfähige Lösungen für die Probleme unserer
Nachbarn zu finden.
Der
Reformprozess darf diese Situation nicht gefährden und muss zu spürbaren
Verbesserungen und Entlastungen führen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow unterstützt unter den
folgenden Maßgaben die Verhandlungen zum Mitverwaltungsmodell und beauftragt
ihre Vertreter in der Arbeitsgruppe, diese dort zu vertreten:
1) Die kommunale Selbstverwaltung, politische
Selbstbestimmung und Souveränität sollen für alle Partner erhalten
bleiben.
2) Die zu findenden Lösungen müssen zu finanziellen
Entlastungen und Synergieeffekten bei den Verwaltungsabläufen führen.
3) Bei der Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die
Stadt Beeskow ist darauf zu achten, dass deren Erledigung nicht zu Lasten der
Aufgabenerledigung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Beeskow geht.
4) Die Regelungen zum Kostenausgleich müssen so
angelegt sein, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Beeskow
dadurch nicht beeinträchtigt wird.