Betreff
Widmung Birkenweg
Vorlage
BV/139/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Birkenweg ist eine Anliegerstraße und befindet sich im Abschnitt von der Storkower Straße bis zum Grundstück Birkenweg 8 auf den Grundstücken der Gemarkung Bornow, Flur 1, Flurstück 117, Flurstück 351 und Flurstück 246 (teilweise). Das Flurstück 117 befindet sich im Eigentum der Stadt Beeskow, das Flurstück 246 im Eigentum der b.w.v. und das Flurstück 351 im Eigentum von Herrn Fritz und Frau Editha Ziethe.

Die b.w.v. sowie Herr und Frau Ziethe erklären sich damit einverstanden, dass ihre Grundstücke dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Der Birkenweg soll noch im Jahr 2018 grundhaft ausgebaut werden. 

 

Am 24.04.2018 lag die Widmungsverfügung den Stadtverordneten bereits als Beschlussvorlage vor. Der Widmung wurde mehrheitlich zugestimmt. Leider enthielt die Widmungsverfügung keine Aussage dazu, dass sie als Gemeindestraße gewidmet wird und in der Stadtverwaltung zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme vorliegt. Daraus resultierend ist die Widmungsverfügung unwirksam und die korrigierte Widmungsverfügung muss erneut beschlossen werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung. Der Birkenweg wird als öffentliche Gemeindestraße mit der Bezeichnung „Birkenweg“ gewidmet. 

Die Widmungsverfügung vom 24.04.2018 wird aufgehoben.