Begründung:
Der
Birkenweg ist eine Anliegerstraße und befindet sich im Abschnitt von der
Storkower Straße bis zum Grundstück Birkenweg 8 auf den Grundstücken der
Gemarkung Bornow, Flur 1, Flurstück 117, Flurstück 351 und Flurstück 246
(teilweise). Das Flurstück 117 befindet sich im Eigentum der Stadt Beeskow, das
Flurstück 246 im Eigentum der b.w.v. und das Flurstück 351 im Eigentum von
Herrn Fritz und Frau Editha Ziethe.
Die
b.w.v. sowie Herr und Frau Ziethe erklären sich damit einverstanden, dass ihre
Grundstücke dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Der
Birkenweg soll noch im Jahr 2018 grundhaft ausgebaut werden.
Am 24.04.2018 lag die Widmungsverfügung den Stadtverordneten bereits als Beschlussvorlage vor. Der Widmung wurde mehrheitlich zugestimmt. Leider enthielt die Widmungsverfügung keine Aussage dazu, dass sie als Gemeindestraße gewidmet wird und in der Stadtverwaltung zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme vorliegt. Daraus resultierend ist die Widmungsverfügung unwirksam und die korrigierte Widmungsverfügung muss erneut beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die in der Anlage
beigefügte Widmungsverfügung. Der Birkenweg wird als öffentliche Gemeindestraße
mit der Bezeichnung „Birkenweg“ gewidmet.
Die Widmungsverfügung vom 24.04.2018 wird aufgehoben.