Begründung:
Für
den Bebauungsplan Nr. W 27 „Schneeberger Weg“ wurde der Aufstellungsbeschluss
gefasst. Die BVVG ist im Eigentum fasst aller Flächen des Plangebietes und an
der Entwicklung zum Wohngebiet interessiert. Die Kosten der Planung werden entsprechend
der Eigentumsanteile von der BVVG und zu einem geringen Teil von der Stadt
Beeskow getragen. Die konkreten Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag
festgeschrieben.
Als Anlage erhalten Sie den städtebaulichen Vertrag. Ergänzungen/ Änderungen sind bis zur SVV noch möglich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Beeskow und der BVVG zum Bebauungsplan Nr. W 27 „Schneeberger Weg“.