Begründung:
1.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung bezieht sich auf einen Teilbereich des
ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 „Verbrauchermarkt
Ostkreuz“. Die Fläche östlich des vorhandenen Verbrauchermarktes ist als Mischgebiet ausgewiesen. Für die
Erschließung der Baugrundstücke wurde eine Verkehrsfläche festgesetzt.
Im
Rahmen des Umlegungsverfahrens, das das angrenzende Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. W 25 „Wohngebiet am Mühlenberg“, Bereiche des Siedlerweges
und das Änderungsgebiet beinhaltet, wurde festgestellt, dass mit Verschiebung
der festgesetzten Verkehrsfläche eine bessere Parzellierung der zukünftigen
Baugrundstücke erreicht werden kann. Aus diesem Grund soll dieser Teilbereich
geändert werden.
2. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung dient und weniger als 20.0000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.