Begründung:
Gemäß ? 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten
im Land Brandenburg vom 27. November 2006 i.V.m. ? 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz-OBG) in den jeweils gültigen Fassungen dürfen
abweichend von ?
3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich
höchstens sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet
sein. Diese Tage können per ordnungsbehördlicher Verordnung durch die
Ordnungsbehörde festgesetzt werden.
Die Interessenvertretungen der Stadt
Beeskow - Mittelstandsverein, Outfit-Concept - und die Teppichfreund-Filiale
als Vertreter des Einkaufszentrums in der Fürstenwalder Straße- haben sich zu
den Sonntagsöffnungszeiten für das Jahr 2014 schriftlich geäußert. Im Ergebnis
werden die Termine, wie im vergangenen Jahr, nach Aufteilung in Bereich I (
Innenstadt) und Bereich II (Einkaufszentrum) festgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich Ortsteile, zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2014