Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen
Vorlage
BV/041/2013/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß ? 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27. November 2006 i.V.m. ? 26 des Gesetzes über Aufbau und  Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG) in den jeweils gültigen Fassungen dürfen abweichend von ? 3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Diese Tage können per ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festgesetzt werden.

Die Interessenvertretungen der Stadt Beeskow - Mittelstandsverein, Outfit-Concept - und die Teppichfreund-Filiale als Vertreter des Einkaufszentrums in der Fürstenwalder Straße- haben sich zu den Sonntagsöffnungszeiten für das Jahr 2014 schriftlich geäußert. Im Ergebnis werden die Termine, wie im vergangenen Jahr, nach Aufteilung in Bereich I ( Innenstadt) und Bereich II (Einkaufszentrum) festgelegt.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die  Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich Ortsteile, zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2014