Begründung:
In
dem Teilbereich der Gartenstr. 1 bis 12a erneuert der Wasser- und
Abwasserzweckverband Beeskow und Umland die Trinkwasserleitung. Da hier
erhebliche Eingriffe ins Erdreich erforderlich sind und der Zustand des
vorhandenen Gehweges erneuerungsbedürftig, soll die geplante Baumaßnahme des
Zweckverbandes mit der Erneuerung des Gehweges in dem v.g. Abschnitt verbunden
werden. Somit können für beide Auftraggeber Kosten gespart werden. Weiterhin
wird die vorhandene Straßenbeleuchtung in LED umgerüstet.
Die Maßnahme ist gemäß § 8 KAG des Landes Brandenburg durch die aktuelle Gesetzesänderung für die Anlieger nicht mehr beitragsfähig.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erneuerung des Gehweges entlang der Gartenstraße im Bereich Gartenstr. 1 bis Gartenstr. 12a. Die Pflasterung erfolgt mit Betonsteinpflaster.